Wir unterstreichen unser Engagement in Sachen Umweltpolitik, indem wir bescheinigen, dass unsere Produkte keine Substanzen enthalten, die Beschränkungen unterliegen.
Anlässlich der Veröffentlichung der aktualisierten Ausgabe der Unterlagen zur Richtlinie 2011/65/EU über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) durch Europacable möchten wir das Engagement von Cables RCT in Sachen Umweltpolitik unterstreichen und mittels der Konformitätsbescheinigung (DOC) der EU im durch die RoHS beschriebenen Rahmen bescheinigen, dass unsere Produkte keine Substanzen enthalten, die den in der Richtlinie vorgesehenen Beschränkungen unterliegen.
Die neue von Europacable herausgegebene Veröffentlichung enthält auch Erläuterungen über konkrete Aspekte der Anwendung der Richtlinie über Kabel, und wir möchten Ihnen diese unter folgendem Verweis zur Verfügung stellen.
In diesem Dokument erscheint die Klassifizierung der Kabel, die in der RoHS-Richtlinie enthalten und nach Nennspannung und Endanwendung geordnet ist. Hinzu kommen Angaben zu Produkten, für welche eine Konformitätsbescheinigung auszustellen ist, sowie eine Aufstellung der 10 Stoffe, die in der Europäischen Union Beschränkungen unterliegen, jeweils mit Angabe der entsprechenden Höchstwerte für die Konzentration. Außerdem werden darin weitere Themen von Interesse behandelt.
Nachfolgend führen wir die 10 Substanzen auf, die diesen Beschränkungen unterliegen, jeweils mit Angabe der Höchstwerte für deren Konzentration (MCV) in homogenen Materialien, die in der Unterlage von Europacable behandelt werden:
- Blei (nicht mehr als 0,1% des Gewichts)
- Quecksilber (nicht mehr als 0,1% des Gewichts)
- Kadmium (nicht mehr als 0,1% des Gewichts)
- Sechswertiges Chrom (nicht mehr als 0,1% des Gewichts)
- Polybromierte Biphenyle (nicht mehr als 0,1% des Gewichts)
- Polybromierte Diphenylether (nicht mehr als 0,1% des Gewichts)
- Bis-(2-Ethylhexyl)-Phthalat (DEHP) (nicht mehr als 0,1% des Gewichts)
- Butylbenzylphthalat (nicht mehr als 0,1% des Gewichts)
- Dibutylphthalat (nicht mehr als 0,1% des Gewichts)
- Diisobutylphthalat (nicht mehr als 0,1% des Gewichts)
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