Die Europäische Union hat folgenden Terminplan für die Umsetzung der CPR festgelegt (bezüglich des Brandverhaltens und der Freisetzung gefährlicher Stoffe):
- Beginn der Übergangsphase, in der die gegenwärtigen Anforderungen und die der CPR koexistieren: 10. Juni 2016
- Vollgültigkeit: 1. Juli 2017



- 1. Beginn Anwendung der CPR 10. Juni 2016
- 2. Übergangsphase bis 30. Juni 2017
- 3. Volle Gültigkeit 1. Juli 2017